E-Learning Downloads
Zum Download der BGI 603
In diesem Bereich stellen wir allen Flurförderzeugführern wichtige Informationen der Berufsgenossenschaften und Lehrbriefe zum Selbststudium zur Verfügung.
Erklärung:
DGUV I steht für Berufsgenossenschaftliche Informationen. Nützliche Lerneinheiten die zu jedem Unterricht gehören.
DGUV V steht für Berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Vorschriften richten sich auch an den Arbeitgeber.
DGUV G steht für Berufsgenossenschaftliche Grundsätze. Diese richten sich an die Ausbildungsbetriebe und Ausbilder für Flurförderzeuge.
Zum Lehrbrief Gabelstaplerfahrer BGI 545
Zum Grundsatz DGUV G 308-001
Jeder Unternehmer der Gabelstaplerfahrer beschäftigt, steht in der Pflicht diese einmalig schriftlich zu beauftragen.