Sie haben schon praktische Berufserfahrung mit dem Gabelstapler ?
Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen sind ( BGV D27) - ein Mindestalter von 18 Jahren
Allerdings können z.B. Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind, unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu Gabelstaplerfahrern ausgebildet werden.
- Gesundheitliche Fitneß, keine gesundheitlichen Einschränkungen
Die gesundheitliche Fitneß sollte am besten der Betriebsarzt in Anlehnung an die „G25„-Untersuchung beurteilen.
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S C H U L U N G S P R O G R A M M
1. Theoretischer Teil:
- Persönliche Eignung und gesundheitliche Vorgaben zum Führen eines Flurförderzeuges. - Die Berufsgenossenschaften und Ihre Aufgaben. - Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges. - Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1, BGV D 27. - Standsicherheit eines Gabelstaplers - Routinen des Gabelstaplerfahrers (Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte, etc.). - Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und Gegebenheiten. (Sondereinsätze) - Unfallgeschehen und Haftung. - Werterhaltung und Pflege der Flurförderzeuge.
2. Praktischer Teil:
- Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und Verkehrssicherheit. - Fahren mit und ohne Last durch vorgegebenen Gängen. - Ein- und Ausstapeln einer Last. - Richtiges Abstellen des Flurförderzeuges. - Anbaugeräte, Batterie, Ladegerät, Treibgas.
Ausbildungsbeitrag für Theorie/Praxis: 2 Tage 160 Euro (Förderung durch das Arbeitsamt, Sozialamt möglich)
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Ohne Schein nichts los
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