Ausbildungsziel

Grundsätzliches über die Ausbildung von Flurförderzeugen Gabelstaplerfahrer(innen).

Ein Fahranwärter für Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer) ist so auszubilden, daß er mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine insoweit vertraut ist, daß er das Gerät fach-und somit sicherheitsgerecht führen kann. Hierzu muß er praxisnah ausreichend üben können.

Probanten für das selbständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand müssen Ihre Ausbildung mit einer Prüfung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen.
Das Steuern von o.a. Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Schubmaststapler, kraftbetriebene Hubwagen, Wagen, Schlepper, Quergabelstapler, Regal-Flurförderzeuge und der gleichen, gilt immer als selbständig; es sei denn, Jugendliche unter 18 Jahren werden zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht, z.B. zum Gabelstaplerfahrer, ausgebildet.
Sie als Unternehmer stehen in der Pflicht, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt natürlich auch, daß Sie Ihr Personal für den Einsatz auf einem Gabelstapler entsprechend schulen lassen. Um den Anforderungen, die der Gesetzgeber an Sie stellt gerecht zu werden, gestalten wir unsere Ausbildung nach den jeweils aktuellsten Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Wir wollen erreichen, daß unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden. Damit bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.


"Ich kann es"


Unfall-Stop Archiv

Nach Jahrgang geordnet finden Sie hier alle seit Januar 2000 erschienenen Mitteilungsblätter. Für jede Ausgabe stehen auf einer Seite sowohl das komplette Heft als auch ausgewählte Artikel als pdf-Dateien zum Downloaden bereit, Anzahl der Seiten und Dateigröße sind jeweils in Klammern angegeben.
Darüber hinaus steht bei jedem Artikel ein kurzer Abriss des Inhaltes oder Themas.

Zur BGI Ausgabe 603 Leitfaden für Gabelstaplerfahrer (E-Learnig Lehrbuch)

Zur legendären "Unfall-Stop" Ausgabe

An die Webmaster und Ausbildungsbetriebe


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken