Staplerschein Flur-Tec informiert

Grundsätzliches über die Ausbildung von Flurförderzeugen Gabelstaplerfahrer(innen).

Ein Fahranwärter für Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer) ist so auszubilden, daß er mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine insoweit vertraut ist, daß er das Gerät fach-und somit sicherheitsgerecht führen kann. Hierzu muß er praxisnah ausreichend üben können.

Probanten für das selbständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand müssen Ihre Ausbildung mit einer Prüfung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen.
Das Steuern von o.a. Flurförderzeugen, wie Gabelstapler, Schubmaststapler, kraftbetriebene Hubwagen, Wagen, Schlepper, Quergabelstapler, Regal-Flurförderzeuge und der gleichen, gilt immer als selbständig; es sei denn, Jugendliche unter 18 Jahren werden zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht, z.B. zum Gabelstaplerfahrer, ausgebildet.
Sie als Unternehmer stehen in der Pflicht, für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu zählt natürlich auch, daß Sie Ihr Personal für den Einsatz auf einem Gabelstapler entsprechend schulen lassen. Um den Anforderungen, die der Gesetzgeber an Sie stellt gerecht zu werden, gestalten wir unsere Ausbildung nach den jeweils aktuellsten Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Wir wollen erreichen, daß unsere Absolventen Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiko eingehen und somit Unfälle vermeiden. Damit bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.


"Ich kann es"

Definition und Ausbildung

Unter dem im Volksmund genannten Staplerschein versteht man auch den:

->
Fahrausweis für Flurförderzeugführer

Die neue DGUV V1 sagt aus, das der Unternehmer in der Pflicht steht sein Personal grundsätzlich auszubilden, praktisch und ausreichend zu unterweisen sowie an einer jährlichen Unterweisung teilnehmen zu lassen. Wie die Schulung durchzuführen ist schreibt der Grundsatz DGUV G 308-001 vor, die Inhalte der Ausbildung finden wir dann in der Durchführungsanweisung DGUV V 68.

Für die Grundausbildung (Ausbildungsstufe 1 - DGUV G 308-001 [770 KB] ) wird nach erfolgreicher Schulung in Theorie und Praxis ein Fahrausweis für Flurförderzeuge ausgestellt.

Fahrausweise für Flurförderzeuge (Grund- oder Basisausbildung) die vor der Neuregelung der DGUV ausgestellt wurden sind auch noch gültig insoweit diese nach 2002 ausgestellt wurden. Im Jahr 2002 kam die erste BGG 925 der GroLaBG in die Industrie die vorschreibt, Schulungen an 2 - 5 Tagen durchzuführen. Auf jeden Fall wäre es empfehlenswert ältere Basis-Ausbildungen (betrifft nicht die Innerbetrieblichen) neu durchzuführen.

Tipp: Wenn Sie eine Ausbildung nach DGUV zum Flurförderzeugführer suchen, dann entscheiden Sie sich für die bessere vorschriftsmäßige Ausbildung, damit Sie den Fahrausweis nicht nocheinmal nachholen müssen. Im Falle eines Arbeitsunfalles sind Sie auf jeden Fall vor den Versicherungsträgern und Berufsgenossenschaft besser versichert.


Fahrausweis der BGHW Ausbildung Theorie und Praxis

Schulungsrahmen Bau-u.Lagerei

Vorgeschriebene Ausbildungszeiten - Fahrausweise Definitionen



Mehr zu unserem Ausbildungsangebot:

-> Ausbildung zum Flurförderzeugführer
-> Jährliche Unterweisung - Inhouseschulungen
-> Online-Formular



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Mo-Fr: 09.00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

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Flur-Tec Fahrschule für Flurförderzeuge
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Telefon: 07274-7795570
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