Neuregelung der BG (01.01.2002)


Das kann ich auch ohne Fahrausweis.. ?

Probanten mit Fahrpraxis 2 Tage Bis zu 20 Unterrichtseinheiten


Neuregelung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfaher(in)

Ausbildung Stufe 1
Probanten "mit Fahrpraxis" - Berufserfahrung; oder ohne Fahrpraxis

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Laut BGG 925 dürfen zum Erwerb des Gabelstaplerscheines seit 1.Januar 2002 nur noch
mehrtägige Schulungen durchgeführt werden. Ausbildung
zum/r Gabelstaplerfahrer/in mit Praxis (2 Tage) 20 Unterrichtseinheiten Theorie/Praxis
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Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Flurförderzeugen arbeiten sollen.

Ziel: Die Teilnehmer/innen erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen.

Inhalte:
Ø Gründe für die Ausbildung
Ø Rechtliche Grundlagen
Ø Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
Ø Antriebsarten
Ø Standsicherheit
Ø Allgemeiner Betrieb
Ø Umgang mit Last
Ø Sondereinsätze von Gabelstaplern
Ø Verkehrsregeln /Verkehrswege
Ø Umgang mit Gefahrenstoffen
Ø Regelmäßige Prüfung der Gabelstapler
Ø Praktische Übungen am Gabelstapler
Ø Fahrübungen nach BGG 925
Ø Theoretische und praktische Prüfung nach
BGVD 27 und BGG 925


Unterrichtsform: Vollzeit 10 UE Theorie,
incl. Prüfung
10 UE Praxis incl. Prüfung

Dauer: 2 Tage
von 09:00 Uhr bis ca 17:00 Uhr

Abschluß: Personenbezogener "Fahrausweis für Flurförderzeuge" mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch).

Die praktische Prüfung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern mit Rückhaltesystemen.

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Wir müssen länger ausgebildet werden

Probanten ohne Fahrpraxis 3-5 Tage 20-32 Unterrichtseinheiten


Neuregelung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfaher(in)

Ausbildung Stufe 1
Probanten "ohne Fahrpraxis" - ohne Berufserfahrung 20-32 Unterrichtseinheiten

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Laut BGG 925 dürfen zum Erwerb des Gabelstaplerscheines seit 1.Januar 2002 nur noch mehrtägige Schulungen durchgeführt werden. Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in ohne Praxis (3-5 Tage) 20-32 Unterrichtseinheiten
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Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Flurförderzeugen arbeiten sollen.

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre. Gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Ziel: Die Teilnehmer/innen erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen.

Inhalte:
Ø Gründe für die Ausbildung
Ø Rechtliche Grundlagen
Ø Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
Ø Antriebsarten
Ø Standsicherheit
Ø Allgemeiner Betrieb
Ø Umgang mit Last
Ø Sondereinsätze von Gabelstaplern
Ø Verkehrsregeln /Verkehrswege
Ø Regelmäßige Prüfung der Gabelstapler
Ø Umgang mit Gefahrenstoffen
Ø Praktische Übungen am Gabelstapler
Ø Fahrübungen nach BGG 925
Ø Theoretische und praktische Prüfung nach
BGVD 27 und BGG 925


Unterrichtsform: Vollzeit 20 UE Theorie,
incl. Prüfung
bis 13 UE Praxis incl. Prüfung

Dauer: 3-5 Tage
von 09:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr oder Abendkurse

Abschluß: Personenbezogener "Fahrausweis für Flurförderzeuge" mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch).

Die praktische Prüfung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern mit Rückhaltesystemen. Unterweisungen bis hin zum Teleskopstapler mit einer Hubhöhe von 25 m.

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