Mit Fahrpraxis - Stufe 1

Nach der Neuregelung brauche ich den Fahrausweis in 2 Tagen Vollzeit



Sie haben schon praktische Berufserfahrung mit dem Gabelstapler ?

Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen sind ( BGV D27)
- ein Mindestalter von 18 Jahren

Allerdings können z.B. Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind, unter
bestimmten Voraussetzungen bereits zu Gabelstaplerfahrern ausgebildet werden.

- Gesundheitliche Fitneß, keine gesundheitlichen Einschränkungen

Die gesundheitliche Fitneß sollte am besten der Betriebsarzt in Anlehnung
an die „G25„-Untersuchung beurteilen.

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S C H U L U N G S P R O G R A M M

1. Theoretischer Teil:

- Persönliche Eignung und gesundheitliche Vorgaben zum Führen eines
Flurförderzeuges.
- Die Berufsgenossenschaften und Ihre Aufgaben.
- Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges.
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1, BGV D 27.
- Standsicherheit eines Gabelstaplers
- Routinen des Gabelstaplerfahrers
(Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte, etc.).
- Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und Gegebenheiten.
(Sondereinsätze)
- Unfallgeschehen und Haftung.
- Werterhaltung und Pflege der Flurförderzeuge.

2. Praktischer Teil:

- Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und
Verkehrssicherheit.
- Fahren mit und ohne Last durch vorgegebenen Gängen.
- Ein- und Ausstapeln einer Last.
- Richtiges Abstellen des Flurförderzeuges.
- Anbaugeräte, Batterie, Ladegerät, Treibgas.


Ausbildungsbeitrag für Theorie/Praxis:
2 Tage 160
Euro
(Förderung durch das Arbeitsamt, Sozialamt möglich)


Ohne Schein nichts los

Die Fahrprüfung erfolgt in Einzelabnahme und wird unter einer Zeitvorgabe in Verbindung mit einer Punktebewertung abgenommen.

Der Prüfling
erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung einen Fahrausweis, zusätzlich eine persönliche Urkunde
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Man lernt nie aus



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