Aufgaben der Berufsgenossenschaft |
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Aufgaben der Berufsgenossenschaften - allgemein |
Ehrenamt mit Erfolg .. |
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Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits -, Wegeunfall oder Berufskrankheit ) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige. |
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Zu unseren Ausbildungsprogrammen
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